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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Jurist | | + Just

Juristisch

Juristisch, [1455-1456] adj. et adv. vor dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet.
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