Juristisch
Juristisch,
[
1455-1456] adj. et adv. vor dem vorigen
Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im
Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem
juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet.