Jedesmahlig
Jedesmahlig,
[
1429-1430] adj. was jedesmahl ist oder
geschiehet, i jedem der einzelnen Fälle gegründet ist. Die Prüfung der
jedesmahligen Beschaffenheit seiner Zuhörer, welche man in jedem einzelnen
Falle vor sich hat. So wie es die jedesmahligen besondern Umstände zulassen.
Die jedesmahligen Könige von Frankreich, welche in jedem einzelnen Falle
daselbst regieret haben. Im Oberdeutschen jeweilig.