Die Jahrgebung
Die Jahrgebung,
[
1421-1422] plur. die -en, ein noch in den
Rechten hin und wieder übliches Wort, diejenige Handlung zu bezeichnen, da ein
unmündiger von der Obrigkeit für mündig erkläret, und ihm die ihm noch
fehlenden Jahre von derselben gleichsam gegeben werden; Venia aetatis.