Das Indigenat
Das Indigenat,
[
1375-1376] des -es, plur. inus. aus dem
mittlern Lat. Indigenatus, die Eigenschaft, da jemand in einem Lande geboren,
in demselben einheimisch ist, und das Recht, welches ihm aus dieser Eigenschaft
in Rücksicht auf die fremden zufließet; das Einzöglingsrecht, Bürgerrecht.