Immerhin
Immerhin,
[
1363-1364] ein Nebenwort der Zeit. 1) *
Eigentlich, für immerfort, eine ununterbrochene Fortdauer habend. Das Gewässer
verlief sich von der Erde immerhin, 1 Mos. 3, 3. Sie gehen immerhin im
Finstern, Ps. 82, 5. In welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist. 2)
Figürlich, seine Gleichgültigkeit gegen etwas an den Tag zu legen. Wer böse
ist, der sey immerhin böse, Offenb. 22, 11. Er kann es immerhin behalten. O
täuscht Lucinden immerhin, Gell. Immerhin! d. i. meinetwegen. In andern Fällen
gehöret hin zu dem Zeitworte. Er kann es immer hinnehmen.