Illuminiren
Illuminiren,
[
1359-1360] verb. reg. act. aus dem
mittlern Latein. illuminare. 1) Farben auf eine Zeichnung oder auf einen
Kupferstich tragen, die Theile derselben durch verschiedene Farben kenntlicher
machen. Einen Riß, eine Landkarte illuminiren. 2) Erleuchten, doch nur so fern
solches mit mehrern Lichtern oder Lampen geschiehet. Die Fenster eines Hauses,
einen Garten illuminiren. Daher die Illumination, eine solche feyerliche
Erleuchtung.