Das Irrlehen
Das Irrlehen,
[
1397-1398] des -s, plur. ut nom. sing. in
dem Lehenrechte, die Anwartschaft auf eines unbestimmten Besitzers Lehen, auf
ein Lehen, welches an ersten eröffnet werden wird; ein unbenanntes
Expectanz-Lehen. Im Sachsenspiegel Errelehen, d. i. Eherlehen, das erste Lehen,
welches dem Landesherren heim fällt, woraus aus Unkunde der Niedersächsischen
Mundart die Hoch- und Oberdeutschen ein Irrlehen gemacht haben.