Das Inventarium
Das Inventarium,
[
1389-1390] des -rii, plur. die -ria, das
mittlere Lat. Inventarium. 1) Bewegliche Dinge, welche zu einem Grundstücke
gehören, bey demselben verbleiben, mit dem Besitzer nicht verändert werden;
besonders in der Landwirthschaft, wo die auf solche Art zu einem Gute gehörigen
sämmtlichen Geräthschaften, Stücke Vieh, Getreide u. s. f. das Inventarium, und
an einigen Orten mit einem guten Deutschen Ausdrucke die Hofwehre, die
Hofgewehre, genannt werden. 2) Ein Verzeichniß solcher zu einem Inventario
gehörigen Stücke, und in weiterer Bedeutung ein jedes Verzeichniß gewisser
einzelner Dinge Einer Art; im Oberd. das Finderegister, und wenn es ein Buch
ist, das Findebuch. Daher inventiren, ein solches Verzeichniß machen.