Das Interdict
Das Interdict,
[
1389-1390] des -es, plur. die -e, aus dem
mittlern Latein. Interdictum, in der Römischen Kirche, das Verboth des
öffentlichen Gottesdienstes, so fern es von einem geistlichen Richter als eine
Strafe erlassen wird, da es denn eine geringere Art des Kirchenbaumes ist. Eine
Stadt, einen Ort mit dem Interdicte belegen.