Der Inländer
Der Inländer,
[
1379-1380] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Inländerinn, eine Person, welche in einem Lande einheimisch ist, in
demselben geboren ist, oder doch das Bürgerrecht daselbst besitzet, im
Gegensatze eines Ausländers; im Oberd. ein Einländer.