Das Hüttenamt
Das Hüttenamt,
[
1341-1342] des -es, plur. die -ämter, ein
Collegium verschiedener Personen, welches die Aufsicht über das Schmelzwesen
eines Bergwerks-Districtes hat, und welchem zuweilen noch ein Ober-Hüttenamt
vorgesetzet ist. Das Ober-Hüttenamt zu Freyberg bestehet aus einem
Ober-Hüttenverwalter, Ober-Hüttenvorsteher, Ober-Hüttenraiter,
Ober-Schieds-Guardein, Glätt-Factor u. s. f.