Das Hurkind
Das Hurkind,
[
1333-1334] des -es, plur. die -er, in der
harten Sprechart. 1) Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure
erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter
nicht mit Gewißheit anzugeben vermag. 2) In weiterer Bedeutung, ein
uneheliches, außer der Ehe erzeugtes Kind; in der Deutschen Bibel Hurenkind,
mit anständigern Ausdrücken, ein Beykind, Kebskind, Fallkind, Jungfernkind,
wenn die Mutter vorher nicht verheirathet gewesen, im Alt-Fries. Hornink,
Hörning; ehedem ein Liebkind, oder Liebeskind, ein Stichling.
S. auch Bastard, Bankart und Mantelkind.