Huren
Huren,
[
1331-1332] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, in den harten und niedrigen Sprecharten. 1) In der engsten
Bedeutung, seinen Leib um Gewinstes willen andern Preis geben, von dem
weiblichen Geschlechte. 2) Einer Person unehelich beywohnen, sich fleischlich
mit ihr vermischen, wo es von beyden Geschlechtern gebraucht wird. Mit einer
Person huren. 3) * In figürlichem Verstande, sich der Abgötterey ergeben, und
in weiterer Bedeutung, sich durch Sünden verunreinigen; ein im Hochdeutschen
ungewöhnlicher Gebrauch, in welcher es in der Deutschen Bibel häufig vorkommt.
Anm. Schon bey dem Kero und seinen Nachfolgern, die es gemeiniglich für
ehebrechen gebrauchen, huoron, huare, huoren, im Nieders. horen. Im
Oberdeutschen ist es auch noch hin und wieder als ein Activum für beschlafen,
schwächen, üblich in welcher Gestalt im Schwabensp. Kap. 36 auch behüren
vorkommt.