Die Hör
Die Hör,
[
1281-1282] plur. die -en, ein nur in
Westphalen übliches Wort, wo es bey hofhörigen Gütern so viel als die
Lehenwaare bey andern Lehen ist. Ein neuer Besitzer eines hofhörigen Gutes muß
um die Belehnung ansuchen, und die Hör bezahlen. Es stammet mit hofhörig von
dem Zeitworte hören, gehören, ab.
S. Hofhörig.