Die Hofwehr
Die Hofwehr,
[
1249-1250] plur. die -en, oder die
Hofwehrung, plur. die -en, ein Collectivum, alles zum Acker- und Landbaue
nöthige Hof- und Feldgeräth eines Bauerhofes zu bezeichnen, oft mit Einschluß
des Viehes, zum Samen nöthigen Getreides u. s. f. das Hofgewehr. Besonders in
denjenigen Gegenden, wo die Leibeigenschaft noch üblich ist, und wo daher der
Bauer diese Hofwehr von dem Erb- und Grundherren bekommt. An andern Orten und
von andern Landgütern heißt es mit einem Lateinischen Worte das Inventarium.
S. Wehr. [
1251-1252]