Die Hofmark
Die Hofmark,
[
1247-1248] plur. die -en, in einigen
Gegenden, z. B. in Baiern, die Mark, d. i. der Bezirk, welcher zu einem
adeligen Hofe gehöret, besonders in Ansehung der dem adeligen Hofe darüber
zustehenden niedern Gerichtsbarkeit, und diese niedere Gerichtsbarkeit selbst;
im mittlern Lat. Hofmarchia. Daher der Hofmarksherr, der Besitzer eines mit der
niedern Gerichtbarkeit versehenen Hofes; ein Erbsaß.