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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Hofmanier | | Hofmännisch

Der Hofmann

Der Hofmann, [1245-1246] des -es, plur. die -männer. 1) In Westphalen, ein hofhöriger Mann, ( S. Hofhörig;) wo es im Plural, wenn nicht genau das männliche Geschlecht ausgedruckt werden soll, auch Hofleute hat. Fämin. die Hoffrau, das Hofweib. 2) In einigen Gegenden führet der Schaffner auf einem Land- gute, der Hofmeister, auch den Nahmen des Hofmannes. 3) Eine Person männlichen Geschlechtes, welche an einem fürstlichen Hofe lebt, ein Hofbedienter, besonders höherer Art, wo es im Plural auch zuweilen Hofleute hat. Ingleichen figürlich, ein Mann, der seine Hofsitten an sich hat, ein feiner Weltmann. Im weiblichen Geschlechte sagt man in dieser Bedeutung wohl Hof-Dame, aber nicht Hoffrau. [1247-1248]
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