Der Hofmann
Der Hofmann,
[
1245-1246] des -es, plur. die -männer. 1)
In Westphalen, ein hofhöriger Mann, (
S. Hofhörig;) wo es im Plural, wenn nicht genau das
männliche Geschlecht ausgedruckt werden soll, auch Hofleute hat. Fämin. die
Hoffrau, das Hofweib. 2) In einigen Gegenden führet der Schaffner auf einem
Land- gute, der Hofmeister, auch den Nahmen des Hofmannes. 3) Eine Person
männlichen Geschlechtes, welche an einem fürstlichen Hofe lebt, ein
Hofbedienter, besonders höherer Art, wo es im Plural auch zuweilen Hofleute
hat. Ingleichen figürlich, ein Mann, der seine Hofsitten an sich hat, ein
feiner Weltmann. Im weiblichen Geschlechte sagt man in dieser Bedeutung wohl
Hof-Dame, aber nicht Hoffrau. [
1247-1248]