Das Hofbuch
Das Hofbuch,
[
1235-1236] des -es, plur. die -bücher. 1)
In einigen Gegenden, besonders Westphalens, ein Buch worin die Hofhörigen und
ihre Rechte verzeichnet sind; (
S. Hofhörig,) 2) An den Höfen, ein Buch, worein die
Hofdiener bey ihrem Antritt und Abhang verzeichnet werden.