Das Hochgericht
Das Hochgericht,
[
1225-1226] des -es, plur. die -e, das
hohe Gericht. 1) So fern Gericht bey den Vogelstellern das Geschneide bedeutet,
ist das Hochgericht ein hohes Vogelgeschneide. 2) Der Ort, wo die hohe
Gerichtbarkeit ausgeübet wird, der Rabenstein, besonders der Galgen, in der
anständiger Sprechart, wo auch nur das einfache Gericht üblich ist. Ja die hohe
Gerichtbarkeit selbst kommt zuweilen unter dem Nahmen des Hochgerichtes, und
noch häufiger im Plural der Hochgerichte vor; da denn der Gerichtsherr, welcher
diese Gerichtbarkeit besitzet, auch der Hochgerichtsherr heißt.