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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Hochgericht

Das Hochgericht, [1225-1226] des -es, plur. die -e, das hohe Gericht. 1) So fern Gericht bey den Vogelstellern das Geschneide bedeutet, ist das Hochgericht ein hohes Vogelgeschneide. 2) Der Ort, wo die hohe Gerichtbarkeit ausgeübet wird, der Rabenstein, besonders der Galgen, in der anständiger Sprechart, wo auch nur das einfache Gericht üblich ist. Ja die hohe Gerichtbarkeit selbst kommt zuweilen unter dem Nahmen des Hochgerichtes, und noch häufiger im Plural der Hochgerichte vor; da denn der Gerichtsherr, welcher diese Gerichtbarkeit besitzet, auch der Hochgerichtsherr heißt.
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