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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Hochgelehrt

Hochgelehrt, [1225-1226] adj. sehr gelehrt, welches gleichfalls nur in Titeln Gelehrter von Profession gebraucht wird, wo es oft auch noch nach der alten Oberdeutschen Form hochgelahrt lautet. ( S. Gelehrt,) Geßler im Formular von 1506 will schon, daß man die Doctoren und Licentiaten Hochgelehrt, die Juristen oder Meister Wohlgelehrt, die Hochschüler (Studenten und Candidaten) aber Gelehrt tituliren soll; obgleich das letzte als ein Titel nicht mehr üblich ist.
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