Hochgelehrt
Hochgelehrt,
[
1225-1226] adj. sehr gelehrt, welches
gleichfalls nur in Titeln Gelehrter von Profession gebraucht wird, wo es oft
auch noch nach der alten Oberdeutschen Form hochgelahrt lautet. (
S. Gelehrt,) Geßler im Formular von 1506 will schon, daß
man die Doctoren und Licentiaten Hochgelehrt, die Juristen oder Meister
Wohlgelehrt, die Hochschüler (Studenten und Candidaten) aber Gelehrt tituliren
soll; obgleich das letzte als ein Titel nicht mehr üblich ist.