Hochedelgeboren
Hochedelgeboren,
[
1223-1224] adj. in einem hohen Grade edel
geboren, welches gleichfalls nur als ein Titel bürgerlicher Personen vom ersten
oder zweyten Range üblich ist, mehr sagt als Hochwohledelgeboren und
Wohledelgeboren, und auch im Abstracto Ew. Hochedelgeb. gebraucht wird.
Fürstlichen Räthen bürgerlichen Standes ist dieser Titel lange Zeit vorzüglich
eigen gewesen, ungeachtet diese jetzt gemeiniglich das wohlgeboren bekommen,
dagegen man weltliche, in öffentlichen Ämtern stehende oder charakterisirte
Personen, welche unter den bloßen Räthen sind, Secretarien, angesehene
Kaufleute u. s. f. in Titeln hochedelgeborne zu nennen pflegt. In der Mitte des
vorigen Jahrhundertes fing man an, den Adeligen diesen Titel zu geben.
S. Hochwohledelgeboren und Wohledelgeboren.