Hinterlassen
Hinterlassen,
[
1197-1198] verb. irreg. (
S. Lassen). Es ist, 1) ein Neutrum, wo es doch nur bey
den Jägern üblich ist, wo der Hirsch hinterlässet, wenn er im Treten die
Vorderfüße mit den hintern nicht erreichen kann. Siehe das vorige. 2) Ein
Activum, zurück lassen, von Dingen, welche man nicht mitnehmen kann, oder will.
Seinem Freunde ein Andenken hinterlassen, vor seiner Abreise. Es ist ein Mann
von Felir hinterlassen gefangen, Apostelg. 25, 14. Einen Befehl hinterlassen,
ihn vor seiner Abreise geben; im gemeinen Leben auch verlassen. Er hat es so
hinterlassen, vor seiner Abreise, vor seinem Weggange so verordnet. In engerer
Bedeutung, bey seinem Tode auf der Welt lassen; im gemeinen Leben gleichfalls
verlassen. Viel Vermögen hinterlassen. Er hat seinen Kindern nichts
hinterlassen.
Er hinterließ der Folgezeit Zwar Muster, aber nicht Gesetze,
Haged.
Die Hinterlassenen, welche ein Verstorbener auf der Welt
zurück lässet, besonders dessen nächste Verwandte; die Hinterbliebenen. Im
Schwabeusp. hinder in lauzzen. Im Oberdeutschen wird es in noch mehrern Fällen
für zurück lassen gebraucht, wovon die Hochdeutschen noch üblichen nur einige
Überbleibsel zu seyn scheinen.