Hintergehen
Hintergehen,
[
1195-1196] verb. irreg. act. (
S. Gehen,) mit der vierten Endung der Person. Jemanden
hintergehen, ihn geflissentlich zu einem Irrthume verleiten, der ihm schädlich
werden kann. Einen Betrieger betriegt man nicht, sondern den hintergeht man
nur, Less. Sich selbst hintergehen, einen Irrthum hegen, welcher schädlich
werden kann. Bey dem Stryker hinder gan, im mittlern Lat. circumvenire, ehedem
auch hinterführen, hinterkommen, wo auch Hintergang für die Handlung des
Hintergehens üblich war.