Hingeben
Hingeben,
[
1185-1186] verb. irreg. act. (
S. Geben,) im Geben von der redenden Person oder von
sich entfernen; im Gegensatze des hergeben. Gib es deinem Bruder hin.
Ingleichen in weiterer Bedeutung, von sich geben, andern überlassen. Ein Haus
hingeben, es veräußern, verkaufen, u. s. f. Sein guter Nahme ist in meinen
Augen ein Ansehen, daß ich um Ahnen und Rittergüter nicht hingeben wollte.
Gell.