Das Herrschaftswapen
Das Herrschaftswapen,
[
1139-1140] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Wapen, welches ein Herr von seiner Herrschaft, d. i. dem ihm gehörigen
Gebiethe und Lande führet; zum Unterschiede von den Geschlechtswapen,
Standeswapen, Gnadenwapen, Heirathswapen u. s. f.