Der Herrenstand
Der Herrenstand,
[
1135-1136] des -es, plur. inus. der Stand
der Herren, d. i. der adeligen Personen männlichen Geschlechtes, und die dazu
gehörigen Glieder; der Ritterstand. In engerer Bedeutung werden nur die Grafen
und Freyherren, welche ehedem im vorzüglichen Verstande Herren hießen, zu dem
Herrenstande gerechnet.