Der Herrengünstler
Der Herrengünstler,
[
1135-1136] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, z. B. in Baiern, der Besitzer eines Laßgutes; vermuthlich,
weil die auf einem solchen Gute haftenden Freyheiten aus der ehemaligen
besondern Gunst des Grundherren hergeflossen sind.
S. Laßgut.