Die Herrenbank
Die Herrenbank,
[
1133-1134] plur. die -bänke, in
verschiedenen Gerichten und feyerlichen Versammlungen, z. B. in dem
Reichshofrathe, bey dem königlichen Appellations-Gerichte in Prag u. s. f.
diejenige Bank, derjenige Ort, wo die Herren oder Ritter ihren Sitz haben, und
die daselbst sitzenden Herren oder Ritter selbst, die Ritterbank; im Gegensatze
der gelehrten Bank, oder der Glieder bürgerlichen Standes.
S. Herrenstand.