2. Der Hengst
2. Der Hengst,
[
1105-1106] des -es, plur. die -e,
Diminut. das Hengstchen, Oberd. das Hengstlein, ein unverschnittenes Pferd
männlichen Geschlechtes, zum Unterschiede von einem Wallache und von einer
Stute; welches, wenn es besonders zur Fortpflanzung seines Geschlechtes
bestimmt ist, auch der Springhengst, Zuchthengst, Reithengst, Beschäler, ehedem
im Oberd. Scalo, Schel, genannt wird. Figürlich in den niedrigen Sprecharten,
eine geile Person männlichen Geschlechtes. Anm. Im Salischen Gesetze schon
Chengisto, im Nieders. und Dän. Hingst, im Böhm. Hynst, im Schwed. Hingst.
Frisch lässet es mit vieler Wahrscheinlichkeit von hinnire, im Oberd. hanen,
abstammen, so fern dieses Wort eine Nachahmung des den Pferden eigenthümlichen
Geschreyes ist, wovon die jungen Füllen in Franken und einigen andern Gegenden
auch Hankerlein genannt werden. Bey den Saterländern im Stifte Münster bedeutet
Hangst ein Pferd überhaupt, und da scheinet es zu dem Schwed. Haest und Dän.
Hest, ein Pferd, zu gehören, welches Ihre von Hast, Eil, herleitet, so wie das
Latein. Equus, von -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - ,
hurtig, abstammen soll. Übrigens wurde ein Hengst ehedem auch ein Meyden
genannt.