Heim fallen
Heim fallen,
[
1077-1078] verb. irreg. neutr. (
S. Fallen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, und
auch anheim fallen lautet, zufallen, durch einen Todesfall oder andern Umstand
in jemandes Besitz gerathen, besonders von Gütern, wenn sie wieder an ihren
vorigen Herren, oder dessen Haus fallen. Wenn das Lehen dem Lehensherren heim
fallen wird. Wo es aber seiner Knechte einem von seinem Erbtheil etwas
schenket, das sollen sie besitzen bis aufs Freyjahr, und soll alsdann dem
Fürsten wieder heim fallen, Ezech. 46, 17. Solche heim gefallene Güter werden
oft heim fällige Güter genannt, nach einer fehlerhaften, aber sehr gewöhnlichen
Verwechselung der Mittelwörter. Schwed. hemfalla.