Das Heergeräth
Das Heergeräth,
[
1051-1052] des -es, plur. inus. ein
Collectivum, alles dasjenige Geräth zu bezeichnen, welches im Kriege, und zu
dessen Führung erfordert wird, und wovon die Bagage oder das Gepäck, und das
Heergewette nur einen Theil ausmacht; im Ripuarischen Gesetze Harireda. Oft
wurde es ehedem auch von dem zur Ausrüstung eines einzelnen Kriegesmannes
nöthigen Geräthe gebraucht.