Die Hauswirthinn
Die Hauswirthinn,
[
1037-1038] plur. die -en, das weibliche
Geschlecht des vorigen, welches in eben so vielen verschiedenen Bedeutungen
vorkommt. 1) * Einer Ehefrau; ein gleichfalls veralteter Gebrauch. 2) Der
Hausfrau oder Hausmutter, der Gebietherinn in der häuslichen Gesellschaft, in
Beziehung auf die Führung der Haushaltung, so wie sie in Betrachtung der Kinder
Hausmutter, und in Verhältniß auf das Gesinde Hausfrau heißt. 3) Die
Eigenthümerinn eines Hauses, im Gegensatze der Miethleute.