Der Hauswirth
Der Hauswirth,
[
1037-1038] des -es, plur. die -e, welches
nach den verschiedenen Bedeutungen des Wortes Wirth auch auf verschiedene Art
gebraucht wird. 1) * Ein Ehemann; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Und da Urias Weib hörete, daß ihr Mann Uria todt war, trug sie Leid um ihren
Hauswirth, 2 Sam. 11, 26. 2) Das Haupt der häuslichen Gesellschaft, der
Hausvater, oder Hausherr; wo dieses Wort nur von Hausherren geringen Standes
gebraucht wird. Da er herzu brachte einen Hauswirth nach dem andern, Jos. 7,
17. Wo ihr eingehet, da sprecht zum Hauswirthe u. s. f. Marc. 14, 14. In
weiterer Bedeutung auch in Beziehung auf die Art und Weise, wie er seiner
Haushaltung vorstehet. Ein guter, ein schlechter Hauswirth; wo auch nur das
einfache Wirth üblich ist. 3) Der Herr oder Eigenthümer des Hauses, der
Hausherr, im Gegensatze der Hausgenossen, Hausleute oder Miethleute; wo es nur
von Hausbesitzern geringern Standes gebraucht wird.