Der Haushälter
Der Haushälter,
[
1029-1030] (im Oberd. Haushalter,) des
-s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Haushälterinn, plur. die -en. 1) *
Derjenige, welcher eine eigene Haushaltung hat, der Hausvater, Hausherr; eine
im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 2) Eine Person, welche die Haushaltung
oder Hauswirtschaft eines andern verwaltet, derselben vorstehet, Oeconomus;
besonders auf dem Lande, wo er in manchen Gegend auch Hofmeister, Verwalter u.
s. f. und wenn es eine Person weiblichen Geschlechtes ist, auch Ausgeberinn,
Beschließerinn, Altfrau, u. s. f. genannt wird. Der ungerechte Haushalter, Luc.
16. Wir sind Haushalter über Gottes Geheimnisse, 1 Cor. 4, 1. 3) Bey dem
Salzwerke zu Halle wird derjenige Amtsknecht, welcher das Thalhaus reinlich
hält, und dasselbe zur gehörigen Zeit auf und zuschließet, der Haushalter
genannt.