Das Hausgesinde
Das Hausgesinde,
[
1029-1030] des -s, plur. inus. dasjenige
Gesinde, welches man im Hause hält, im Gegensatze des auswärtigen Gesindes, so
fern dieses Wort ehedem einen jeden Bedienten oder Vasallen bedeutete. Ehedem
wurde auch die ganze Familie, d. i. die Glieder der häuslichen Gesellschaft mit
Ausschließung des Hausherren und der Hausfrau, das Hausgesinde genannt. Des
Menschen Feinde sind sein eigen Hausgesind, Mich. 7, 6. Ich habe aber auch
getauft des Stephana Hausgesind, 1 Cor. 1, 16. In welcher Bedeutung es aber
veraltet ist.
S. Gesinde.