Die Haupthufe
Die Haupthufe,
[
1015-1016] plur. die -n, in der
Landwirthschaft, so viel Acker, als zu einem vollständigen Bauergute gehöret;
zum Unterschiede von einer Stückhufe, welche nur einen Theil einer solchen
Haupthufe ausmacht. Der Besitzer einer Haupthufe wird daher ein Haupthüfener
oder nur ein Hüfener oder Hüfner schlechthin, so wie der Besitzer einer
Stückhufe ein Halbhüfner genannt.
S. Anspänner.