Der Anspänner, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In Sachsen, ein Bauer, der Zugvieh halten kann, und damit die Frohndienste verrichtet, im Gegensatze der Kothsassen, Hintersassen oder Handfröhner, welche so wenig Land haben, daß sie kein Zugvieh darauf halten können, und daher mit der Hand fröhnen müssen. Dergleichen Anspänner, werden in Sachsen auch Pferdebauern, Pferdner, an andern Orten aber Spannleute, Ausspänner, und Bauern im engstem Verstande genannt, und wenn sie ein vollständiges Bauerngut, d. i. eine so genannte Haupthufe besitzen, so heißen die auch Halbhüfner, Hüfner, Vollspänner, Vollmeier, im Gegensatze der Halbhüfner, der Halbmeier, die nur ein Stück einer solchen Hufe im Besitze haben. S. auch Bauer. 2) In einem andern Verstande ist ein Anspänner oder Anspänniger derjenige, welcher ein Pferd auf gemeine Unkosten zum Dienst der Obrigkeit hält. So müssen in Ulm die Anspänniger bey heftigem Sturme in der Nacht aufsitzen und in der Stadt herum reiten. Vielleicht ist es in dieser Bedeutung aus Einspänniger verderbt, welches S. [373-374] | |