Der Anspänner
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In Sachsen, ein Bauer, der
Zugvieh halten kann, und damit die Frohndienste verrichtet, im Gegensatze der
Kothsassen, Hintersassen oder Handfröhner, welche so wenig Land haben,
daß sie kein Zugvieh darauf halten können, und daher mit der Hand
fröhnen müssen. Dergleichen Anspänner, werden in Sachsen auch
Pferdebauern, Pferdner, an andern Orten aber Spannleute, Ausspänner, und
Bauern im engstem Verstande genannt, und wenn sie ein vollständiges
Bauerngut, d. i. eine so genannte Haupthufe besitzen, so heißen die auch
Halbhüfner, Hüfner, Vollspänner, Vollmeier, im Gegensatze der
Halbhüfner, der Halbmeier, die nur ein Stück einer solchen Hufe im
Besitze haben.
S. auch Bauer. 2) In einem andern Verstande ist ein
Anspänner oder Anspänniger derjenige, welcher ein Pferd auf gemeine
Unkosten zum Dienst der Obrigkeit hält. So müssen in Ulm die
Anspänniger bey heftigem Sturme in der Nacht aufsitzen und in der Stadt
herum reiten. Vielleicht ist es in dieser Bedeutung aus Einspänniger
verderbt, welches S. [
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