Hapern
Hapern,
[
971-972] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert aber nur im gemeinen Leben Ober- und Niedersachsens
im unpersönlicher Gestalt üblich ist. Es hapert, oder die Sache hapert, es
hapert mit der Sache, die Sache geräth in das Stocken, es will nicht mit ihr
fort. Haperts denn, Freunde, bey der Antwort auf die erste Frage, Klopst. Daher
hapenig, adj. et adv. mit Stocken, oder mehrmahliger Unterbrechung. Haperig
predigen, Hermes. Es gehöret ohne Zweifel zu haften, wovon man im Oberd. sagt,
es haftet, oder da haftet es, das ist es, was die Sache aufhält. Im Schwed. ist
happla im Reden stocken, oder stecken bleiben.