Das Handschreiben
Das Handschreiben,
[
957-958] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Schreiben eines großen Herren, worin er von sich in der einfachen Zahl
spricht; zum Unterschiede von einem Kanzelleyschreiben, worin er sich alle Mahl
der Wir bedienet. Das Handschreiben wird von dem Secretär geschrieben, und nur
von dem Herren unterschrieben; wodurch es sich noch von einem eigenhändigen
Schreiben unterscheidet, als welches ganz von ihm selbst geschrieben wird.