Halseigen
Halseigen,
[
923-924] adj. et adv. welches
eigentlich so viel wie leibeigen bedeutet, aber doch in einigen Gegenden in
engerer Bedeutung von einer besondern Art leibeigener Leute üblich ist. So gibt
es, z. B. in den Hildesheimischen Ämtern Steuerwald, Wehlenberg Steinbrügge und
Peine solche Halseigene, welche den Herzog von Braunschweig-Lüneburg für ihren
Halsherren erkennen, der die Gerichtbarkeit und Heeresfolge über sie hat, zu
deren Erkenntniß sie jährlich zur Entrichtung eines Halshuhnes verbunden sind.
Daher die Halseigenschaft, die Leibeigenschaft dieser Art.
[
925-926]