Der Halbbauer
Der Halbbauer,
[
911-912] des -s, plur. die -n. 1) In
einigen Gegenden, ein Bauer, der nur halb so viel Acker hat, als zu einem
vollständigen Bauergute erfordert wird, im Gegensatze eines Vollbauers. 2) In
einigen Gegenden, ein Pachter, der ein Landgut oder Grundstück um die Hälfte
bauet, d. i. die Hälfte des Ertrages dem Eigenthümer anstatt des Pachtes
entrichtet; Colonus partiarius. Er wird auch Halbmann, im Plural Halbmänner
oder Halbleute, und ein solcher Vertrag die Halbbauerey genannt.
S. Halbpacht.