Der Halbpacht
Der Halbpacht,
[
915-916] des -es, plur. die -e, ein
Pacht um die Hälfte, d. i. wo der Pachter anstatt des Pachtes die Hälfte des
Ertrages an den Eigenthümer entrichtet; an einigen Orten die Halbbauerey, im
Gegensatze des Ganzpachtes. Daher der Halbpachter, an andern Orten der
Halbbauer, der Halbmann.
S. diese Wörter.