Das Hägemahl
Das Hägemahl,
[
897-898] des -es, plur. die -e, oder
-mähler, in einigen Gegenden, z. B. in Thüringen, ein niederes Gericht, welches
des Jahres ein oder mehrere Mahle, gemeiniglich im freyen Felde gehalten wird,
Gränzirrungen, Felddiebereyen und andere Feldsachen zu entscheiden. Von dem
folgenden hägen, halten, und Mahl, eine Versammlung, besonders gerichtliche
Versammlung.
S. Feldgericht.