Das Haftgeld
Das Haftgeld,
[
893-894] des -es, plur. von mehrern
Summen, die -er, an einigen Orten das Angeld, welches zur Sicherheit oder
Befestigung eines geschlossenen Kaufes darauf gegeben wird; der Haftpfennig. Wo
ein Arrha oder Haftpfennig auf den Kauf gegeben worden u. s. f. heißt es in dem
Würtemberg. Landrechte. An andern Orten ist es von dem Angelde noch
verschieden, und da bedeutet es dasjenige, was nach geschlossenem Kaufe eines
Gutes über der Kaufsumme der Gattinn des Verkäufers besonders gegeben, und in
Obersachsen das Schlüsselgeld genannt wird;
S. dieses Wort. An noch andern Orten ist es das
Miethgeld. Es wird von einigen sehr seltsam von Hafen, ein Topf, abgeleitet, da
es unstreitig von Haft, Befestigung, Festigkeit, abstammet.
S. Angeld, Angabe und Handgeld.