Haften
Haften,
[
893-894] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, hangen oder kleben bleiben, fest, unbeweglich auf
etwas bleiben. 1. Eigentlich. Papier, welches mit bloßem Wasser aufgeklebet
wird, haftet nicht, oder bleibt nicht haften. Der Boden ist so schlüpfrig, ich
kann hier nicht haften, keinen festen Tritt haben. Da haftet es, im
Oberdeutschen, eigentlich von einem Wagen, der wegen eines Hindernisses nicht
weiter kann, wo man im gemeinen Leben der Hochdeutschen sagt, da hapert es. 2.
Figürlich. 1) Wie begierig blieb dein Auge auf allen Schönheiten haften! in der
höhern Schreibart, für, sich verweilen. 2) Ein flatterhafter Mensch, bey dem
nichts haften will, dessen Gedächtniß nichts behalten kann. 3) Mit etwas
verbunden seyn, in einigen R. A. Weil aber Gefahr auf den Verzug haftet. Es
haften einige Schulden, viele Abgaben auf dem Gute. 4) Für jemanden, oder für
eine Sache haften, Bürge dafür seyn. Du mußt mir dafür haften, dafür stehen.
Ältern und Vormünder müssen für das Verhalten der Rinder haften. Daher die
Haftung, im Oberdeutschen, für Bürgschaft. 5) Es haftet nicht an mir, eine im
Oberdeutschen übliche R. A. wofür man im Hochdeutschen sagt, es liegt nicht an
mir. Die Herstellung der Ruhe wird an mir nie haften. Daß an oder bey mir der
Verzug gewiß nicht hafte, die Schuld des Verzuges nicht liege. Anm. Schon Kero
und Notker gebrauchen haften im eigentlichen Verstande. Bey dem letztern heißt
einem haften auch figürlich, ihm Verbindlichkeiten schuldig seyn. Es ist das
Neutrum von dem Activo heften,
S. dasselbe, und gehöret mit demselben zu dem Zeitworte
haben, von welchem es ein Iterativum oder vielmehr Intensivum zu seyn scheinet.
Das Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , verbunden
seyn, kommt damit überein. Ehedem hatte man auch ein Activum haften, welches
schon bey dem Ottfried und Notker für ergreifen vorkommt, und in einigen
Oberdeutschen Gegenden noch für in Verhaft nehmen üblich ist.
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893-894]