Die Gülte
Die Gülte,
[
845-846] plur. die -n, ein nur noch im
gemeinen Leben einiger Gegenden übliches Wort, ein jährliches und gewisses
Einkommen, besonders von Grundstücken zu bezeichnen. Die Geldgülte, wenn
dasselbe in barem Gelde bestehet, zum Unterschiede von der Fruchtgülte. In
engerer Bedeutung, ein Zins, welchen ein Besitzer dem Grundherren für den
Nießbrauch des ihm übertragenen Grundstückes zu entrichten verbunden ist.
S. Zins. Anm. Im Nieders. Gulde, im mittlern Lat. Gulta
und Gildum.
S. Gelten und Gilde. Ehedem bedeutete es auch so wohl
die Bezahlung, als auch die Schuld,
S. Schuld. [
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