Der Grundholde
Der Grundholde,
[
833-834] des -n, plur. die -n, ein nur
in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Österreich, übliches Wort, einen
Unterthan zu bezeichnen, der dem Grunde und Boden anklebet, glebae adscriptum,
der ohne Wissen des Grundherren dessen Gut nicht verlassen kann; eine Art der
Leibeigenen. Zuweilen auch wohl in weiterer Bedeutung, ein Grundbesitzer, der
ein Grundstück von dem Grundherren im Besitz hat.
S. Hold.