Die Grundfeste
Die Grundfeste,
[
831-832] plur. die -n. 1) Der Grund
eines Gebäudes, worauf dessen Festigkeit beruhet, in der höhern Schreibart. In
dem gemeinen Sprachgebrauche ist es nicht mehr üblich, außer daß es noch bey
den Wassermühlen vorkommt, wo die Mahlpfähle ihre Grundfesten haben. Notker und
Stryker nennen schon den Grund eines Gebäudes Grundfesti.
S. Feste. 2) Bey den neuern Schriftstellern des
Pflanzenreiches, eine Pflanze, wovon einige Arten in den wärmern Gegenden
Europens am sandigen Meerstrande wachsen und denselben gleichsam binden oder
fest machen; Crepis L.