2. * Grandig
2. * Grandig,
[
775-776] -er, -ste, adj. et adv.
welches nur in den gemeinen Sprecharten Ober- und Niederdeutschlandes üblich
ist; für groß, heftig, außerordentlich. Es kommt mit dem Latein. grandis sehr
deutlich überein, und zeuget von dem ältesten gemeinschaftlichen Ursprunge bey
der Sprachen.
S. Groß.