Gottesdienstlich
Gottesdienstlich,
[
759-760] adj. et adv. zum Gottesdienste
gehörig, in demselben gegründet. Jede Pflicht, welche um Gottes willen erfüllet
wird, ist eine gottesdienstliche Handlung. Besonders in der zweyten und dritten
Bedeutung des Hauptwortes, in dem äußern und öffentlichen Gottesdienste
gegründet, dazu gehörig. Der gottesdienstliche oder geistliche Stand, der
Zustand derjenigen Personen, welche zur Verrichtung des öffentlichen
Gottesdienstes bestimmet sind, und die Gesellschaft dieser Personen selbst. die
gottesdienstliche Gesellschaft, die Gesellschaft derjenigen Personen, welche
Gott auf einerley äußere Art dienen. In engerer Bedeutung ist gottesdienstlich
bey einigen so viel als religiös, d. i. Fertigkeit besitzend, die zur
Gemeinschaft mit Gott gehörigen Übungen auf das genaueste abzuwarten, und in
dieser Fertigkeit gegründet; welche Fertigkeit daher auch wohl die
Gottesdienstlichkeit genannt wird.